Verwertung von Schutzrechten

Was bedeutet “Verwertung”?

Für viele Patenteigentümer lohnt es sich finanziell nicht, ihre Patente selbst zu nutzen. Gleichzeitig hat nicht jeder, der über ein ungenutztes Patent verfügt, die Möglichkeiten und das Know-How, dieses effektiv auf dem Markt zu verwerten.
Ein Patent muss jedoch nicht durch den Erfinder selbst genutzt werden, sondern kann auch an Dritte zur gewerblichen Nutzung abgetreten (Lizenz) oder verkauft werden. Man spricht dabei von der Verwertung geistigen Eigentums. Hierfür gibt es leider kein allgemein gültiges Rezept.
So nimmt die Zahl der Patentanmeldungen in den letzten Jahren weltweit kontinuierlich zu. Statistisch werden aber wohl nicht mehr als fünf bis sieben Prozent der patentierten Erfindungen auch wirtschaftlich verwertet.

Was ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Schutzrechts-Verwertung?

Langjährige Erfahrungen zeigen auch, dass für den erfolgreichen Transfer einer Erfindung in die Wirtschaft drei engagierte Personen notwendig sind:
  • der Erfinder, der “mehr" aus seiner Idee machen möchte
  • der Ansprechpartner im Unternehmen, der die Erfindung in die Praxis umsetzen will und
  • ggf. als Bindeglied, der Innovationsmanager, der das Potenzial der Erfindung erkennt und den Transfer aktiv begleitet.
Die schwierigste Aufgabe ist, einen potenziellen Lizenznehmer zu identifizieren und ihn von den Vorteilen der Erfindung zu überzeugen. Dabei ist eine Kosten-Nutzen-Rechnung, die speziell auf das Unternehmen zugeschnitten ist, eine überzeugende Argumentationshilfe.

Welche Arten der Schutzrechts-Verwertung gibt es?

Grundsätzlich kann ein Entwickler oder Erfinder sein Patent in Form einer Lizenz oder durch Verkauf verwerten.
Bei der Lizenzierung erteilt der Eigentümer gegen eine Gebühr das Recht auf die Nutzung seines Patents über einen bestimmten Zeitraum an eine oder an mehrere Lizenznehmer. Dieser besitzt in dieser Zeit die im Lizenzvertrag definierten Rechte am Patent. Dennoch bleibt der Erfinder weiterhin Eigentümer und kann das Patent – je nach Vereinbarung – auch selbst weiterhin nutzen.
Beim Verkauf des Patents werden alle Rechte an den Käufer übertragen und der Eigentümer verliert dadurch jeglichen Anspruch an der Technologie. Somit steht dem Käufer nach dem Verkauf frei, das Patent zu nutzen und auszubauen. Verkaufsgegenstand kann neben einzelnen Patenten auch ein komplettes Patentportfolio oder ein ganzes Unternehmen sein.
ACHTUNG: Nutzen statt technischer Merkmale! Für den potenziellen Lizenznehmer eines Patents, ist neben dem technischen vor allem der ökonomische Nutzen von Bedeutung! Wenn Sie ein Patent oder eine Erfindung anbieten wollen, sollten Sie sich im Vorfeld der Verwertung unbedingt über Punkte wie Marktsegmentierung im Bereich der Erfindung, Nutzendefinition (User Expirience) und Marktanalyse Gedanken machen.

Quellen:
Lehmann F., Schneller A. (2002): Patentfibel  “Von der Idee bis zum Patent”, Innovationsgesellschaft Universität Hannover mbH.
THE VENTURE Entrepreneurship UG, München: http://www.the-venture.info/patente-verwerten

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