Wie melde ich an und was kostet das?

Wie kann ich ein Patent oder andere gewerbliche Schutzrechte anmelden?

Je nachdem, was für ein Schutzrecht Sie anmelden wollen, national, europäisch oder international, müssen Sie sich an das entsprechende Patentamt bzw. an die jeweils zuständige Stelle wenden. 
Für die Anmeldung deutscher Schutzrechte, etwa eines deutschen Patents, ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Europäische Patente müssen beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet werden. Und für internationale Patente ist die World Intellectual Property Organization (WIPO) zuständig.
Ähnliches gilt auch für andere  gewerbliche Schutzrechte. Für deutsche Marken ist das DPMA zuständig. Europäische Unionsmarken sind beispielsweise beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), internationale Marken wiederum bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) anzumelden.
EUIPO und WIPO sind auch für die Eintragung europäischer beziehungsweise internationaler Designs (Geschmacksmuster) zuständig, während der Designschutz für Deutschland ebenfalls über das DPMA erfolgt.
Egal, ob Sie ein nationales Schutzrecht in Deutschland und/oder im Ausland anmelden wollen ist es ratsam, sich vorab beim Deutschen Patent und Markenamt zu informieren. Dort finden Sie neben den entsprechenden Formularen und Gebührentabellen für nationale Schutzrechtsanmeldungen, zu jedem Schutzrecht auch Hinweise zu Anmeldungen auf europäischer und internationaler Ebene.
https://www.dpma.de/dpma/index.html

Welche Gebühren und Kosten fallen an?

Im Vergleich zu Deutschen Patenten sind die Gebühren für Europäische und Internationale Patente in der Regel höher.
Prinzipiell sind für die Anmeldung von Gewerblichen Schutzrechten amtliche Gebühren zu entrichten. Diese fallen je nach Schutzrecht unterschiedlich hoch aus. Zusätzlich werden Gebühren für die zeitliche Aufrechterhaltung fällig. So erhöht sich beispielsweise bei Deutschen Patenten mit der Schutzdauer die Jahresgebühr. Und für die Aufrechterhaltung einer Marke in Deutschland muss nach 10 Jahren eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden.
Achtung: Vor allem bei der Anmeldung von Patenten ist es ratsam, vorab professionelle Hilfe durch einen Patentanwalt in Anspruch zu nehmen, etwa um die Schutzansprüche in der Patentschrift “sattelfest” zu formulieren.
In der Regel entstehen dadurch jedoch zusätzlich Kosten, welche die amtlichen Anmeldegebühren oft um ein Vielfaches übersteigen. Dafür erhält der Anmelder aber von einem Patentanwalt  umfängliche Leistungen, etwa eine Vorab-Recherche, die professionelle Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen, Beratung und Vertretung während des Prüfverfahrens, Beratung und Vertretung im Verletzungsfall u. a.
So können bei einer deutschen Patentanmeldung schnell ein paar tausend Euro Kosten auf den Anmelder zukommen.
Achtung: Neben den Kosten für den Patentanwalt, kommen bei europäischen oder internationalen Patentanmeldungen noch Übersetzungskosten für die nationalen Patentämter in den Ländern hinzu, in denen das Schutzrecht angemeldet werden soll.
Für eine europäische oder internationale Patentanmeldung können so schnell Kosten von mehreren zehntausend Euro entstehen.
Die Gebührentabellen für die Anmeldung und Aufrechterhaltung gewerblicher Schutzrechte in Deutschland finden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt unter https://www.dpma.de/service/gebuehren/index.html.
Informationen über die Gebühren für europäische Patentanmeldungen gibt es beim Europäischen Patentamt unter https://www.epo.org/applying/fees_de.html.
Übersichten zu den Gebühren für die Anmeldung und Aufrechterhaltung internationaler Schutzrechte finden Sie auf der Internetseite der World Intellectual Property Organisation (WIPO) unter https://www.wipo.int/finance/en/

Wird die Anmeldung von Patenten finanziell gefördert?

Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es zum Teil finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand in Form von Zuschüssen für die Ameldung von Patenten oder für die Inanspruchnahme von Patentanwaltsleistungen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten.
  • Das Förderprogramm WIPANO unterstützt den gesamten Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Über frei wählbare Dienstleister können verschiedene Leistungspakete (z. B. Prüfung auf Neuheit, Potenzial der wirtschaftlichen Verwertung) in Anspruch genommen werden. Die Schutzrechtsanmeldung selbst muss zwingend von einem Patentanwalt durchgeführt werden. Darüber hinaus werden auch im Rahmen der Anmeldung anfallende Gebühren bezuschusst.

    Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung (bis zu 50 Prozent) gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 33.200 Euro begrenzt. Somit können bis zu 16.600 Euro bezuschusst werden.

    Weiter Informationen zur Förderung und zur Beantragung gibt es unter www.wipano.de.
  • Mit den Innovationsgutscheinen für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg können Sie im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Zuschüsse bekommen, wenn Sie einen Dienstleister (z. B. Patentanwalt) mit einer Stand-der-Technik-Recherche beauftragen. Mehr dazu: www.innovationsgutscheine.de.
  • Im Rahmen ZIM-Programms des Bundes können kleinen und mittlere Unternehmen bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsprojekten ebenfalls Zuschüsse für projektbegleitende Tätigkeiten wie “Stand-der-Technik”-Recherchen o. ä. erhalten. Weitere Informationen: www.zim.de.
Weitere Informationen über Fördermöglichkeiten für Ihre Innovationsprojekte finden Sie in unsere Rubrik Förderprogramme.

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