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Nr. 4673736
TECHNOLOGIETRANSFER

Technologietransfer und Forschungskooperationen - Probleme mit der Exportkontrolle vermeiden

Die durch Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz geschützte Freiheit von Forschung und Lehre bildet eine zentrale Grundlage für unabhängige Forschung. Gleichzeitig entbindet die Wissenschaftsfreiheit nicht von der Pflicht zur Einhaltung exportkontroll- und außenwirtschaftsrechtlicher Vorgaben. Das gilt auch für Forschungskooperationen.
Deren Missachtung kann erhebliche sicherheits- und haftungsrechtliche Risiken nach sich ziehen, auch für Unternehmen, die mit wissenschaftlichen Einrichtungen oder Hochschulen kooperieren.
Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen ist ein Innovationstreiber unserer Wirtschaft und trägt erheblich zum Technologiefortschritt bei. Diese findet zunehmend auch international mit Forschungsstandorten in unterschiedlichen Ländern weltweit statt. Wichtige aktuelle Entwicklungsfelder wie Künstliche Intelligenz, Quantencomputing und Blockchain werden global vorangetrieben.

Vorgaben der Exportkontrolle

Unternehmen müssen auch bei Forschungskooperationen die Vorgaben der Exportkontrolle beachten. Sie müssen sicherzustellen, dass Ausfuhren von Gütern nicht zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder zur unkontrollierten Weitergabe von konventionellen Rüstungsgütern beitragen. Ebenso dürfen sie weder die Unterstützung terroristischer Aktivitäten – etwa durch die Lieferung sensibler Güter ins Ausland – noch innerstaatliche Repressionen oder gravierende Menschenrechtsverletzungen ermöglichen oder begünstigen.
Exportkontrollen und Embargos zielen darauf an, eine mittelbare wissenschaftliche Mitwirkung an sicherheitsgefährdenden oder menschenrechtsverletzenden Handlungen auszuschließen. Das übergeordnete Ziel der Exportkontrolle ist die Wahrung des internationalen Friedens sowie die Achtung grundlegender Werte zu schützen.
Die schnellen Entwicklungen in aktuellen Technologiefeldern führen dazu, dass der Gesetzgeber die nationalen Güterlisten immer wieder anpasst und diese Güter nach Aufnahme in eine Güterliste bei Ausfuhr einer Genehmigungspflicht unterliegen, womit sich der Gesetzgeber einen Genehmigungsvorbehalt für kritische Sachverhalte sichert.

Verpflichtungen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Vor diesem Hintergrund sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen auch bei Kooperationen mit Unternehmen in besonderem Maße dazu verpflichtet, bei der Ausfuhr von Waren, Software oder Technologie sowie bei forschungsbezogenen Vorgängen mit Auslandsbezug sorgfältig zu prüfen, ob Genehmigungspflichten oder Ausfuhrverbote gemäß den nationalen Gesetzen, der EU-Dual-Use-Verordnung, den Embargo-Verordnungen oder anderem bestehen.
Denn Wissenschaft trägt eine besondere Verantwortung im globalen Kontext. Deshalb sind internationale Wirtschaftssanktionen – die sich gegen bestimmte Staaten, Personen oder Organisationen richten – nicht nur als rechtliche Vorgaben, sondern auch als Ausdruck gemeinsamer sicherheitspolitischer und ethischer Prinzipien zu verstehen.

Beispiele exportrechtlicher Sachverhalte bei Technologietransfer und Kooperationen

Exportkontrollrechtliche Sachverhalte im Kontext von Technologietransfer und Forschungskooperationen können beispielsweise auftreten…
  • …bei Dienstreisen (z. B. bei der Mitnahme von gelisteter Technologie auf dem Dienstlaptop)
  • …beim sonstigen Export von Technologien (z. B. per E-Mail oder Upload in eine Cloud im (EU-)Ausland)
  • …beim temporären Export von Geräten oder Proben sowie bei Publikationen.
Auch im nationalen Hochschulkontext können exportkontrollrechtlich relevante Sachverhalte entstehen, etwa…
  • …wenn ausländische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen oder Gastforschende Zugang zu sensiblen Informationen erhalten oder diese an Dritte im Ausland weitergeben.
Unternehmen sind daher gut beraten, bei der Zusammenarbeit und Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Hochschulen auch an das Thema Exportkontrolle zu denken. So lassen sich möglicherweis Probleme von Beginn an vermeiden.

Weitere Informationen


Mit freundlicher Unterstützung der IHK-Exportakademie GmbH: Ivonne Paulus-Lins, Benjamin Lobedank
Hintergrund:
Die IHK-Exportakademie GmbH der baden-württembergischen IHKs ermöglicht es Unternehmen zu Spezialthemen im Auslandsgeschäft stets auf dem Laufenden zu sein. Sie bietet dazu (Online-)Seminare für Fach- und Führungskräfte sowie Zertifikatslehrgänge mit hoher fachlicher Spezialisierung in den Themenfeldern Zoll und Exportkontrolle an.
Auch für den besonderen Bedarf von forschungsnahen Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bietet sie verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten und eine offene Webinarreihe „Academia Spezial“, die insbesondere die Herausforderungen im Forschungsumfeld fokussiert.
Darüber hinaus führt die IHK-Exportakademie internationale Projekte für Unternehmerinnen und Unternehmer durch, die in Kooperation mit den 12 baden-württembergischen IHKs organisiert werden. Ziel ist das Knüpfen von Geschäftskontakten vor Ort, um neue Märkte zu erschließen und bestehende Märkte intensiver zu bearbeiten.

Technologietransfer aktuell

Transferlandkarte 2.0 Baden-Württemberg- semantische Technologiesuche für Unternehmen

Sie suchen eine Forschungseinrichtung, eine Hochschule, Universität oder ein Fraunhofer-Institut für eine fachliche Frage oder als Partner für ein Innovationsprojekt. Sie möchten sich über technologieorientierte Transferangebote von IHKs, Verbänden oder Technologie-Netzwerken informieren?
Die Transferlandkarte 2.0 hilft Ihnen bei der Recherche nach passenden Einrichtungen und deren Transferangeboten.
Das Besondere an dieser neuen Technologietransferlandkarte ist die semantische Technologiesuche intergiert. Diese erlaubt es Ihnen, nach ganzen Fachthemen zu suchen. Die „klassische“ Stichwortsuche liefert Ihnen Ergebnisse genau passend zu Ihrem eingegebenen Begriff. Bei der semantischen Technologiesuche können Sie dagegen ein gesamtes Thema auswählen.
Wie funktioniert das Ganze? Für Baden-Württemberg bauen wir kontinuierlich eine umfassende Technologiestruktur auf. Man kann sich diese Struktur wie ein Baum vorstellen. Es gibt dickere Äste, an denen wiederum kleinere Äste hängen. An den kleineren Ästen hängen wiederum viele Blätter. Diese Äste sind bei uns die Fachthemen, die Begriffsklassen. Die Blätter sind einzelne Fachbegriffe. Wählen Sie in der Suche einen dieser Äste aus und damit eine ganze Begriffsklasse, dann werden alle mit diesem Ast verbundenen kleineren Äste samt den Blättern durchsucht.
Ein Beispiel: Wir haben das Fachthema „Künstliche Intelligenz“ als Begriffsklasse definiert. Wenn Sie nun diese Klasse auswählen dann werden bspw. auch Treffer zu den Begriffen „maschinelles Lernen“ bis hin zu speziellen Fachbegriffen wie „Support Vector Machine“ angezeigt.
Die Technologietransferlandkarte wird vom Fraunhofer IAO zusammen mit Partnern kontinuierlich erweitert und das sowohl von der Technologiestruktur her (Integration weitere Fachgebiete), von den Transferorganisationen als auch von den Transferangeboten.
Die Transferlandkarte dient zudem der Analyse und auch der Weiterentwicklung des Transfersystems in Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf dieser Projektwebseite.
Hintergrund: Die Technologietransferlandkarte wurde vom Technologiebeauftragten des Landes Baden-Württemberg, Prof. Wilhelm Bauer, initiiert und im Rahmen eines Forschungsprojektes vom Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation sowie der TecIntelli GmbH realisiert. Gefördert wird die Technologietransferlandkarte vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Die baden-württembergischen IHKs unterstützen das Projekt.
Weitere Tools zur eigenen Recherche nach Ansprechpartnern und Technologien finden Sie in unserer Rubrik Technologietransfer.