FÖRDERMITTEL AKTUELL
Invest BW: neuer Förderaufruf - Stichtag für Projektskizzen ist der 31. Januar 2024
Unternehmen können seit 23. Oktober wieder Zuschüsse beim Invest BW-Förderprogramm beantragen.
ACHTUNG: Das Antragsverfahren hat sich geändert und ist jetzt zweistufig:
- Unternehmen reichen bis zum Stichtag einen Projektskizze ein.
- Antragsteller mit positiv bewerteter Projektskizze werden dann zur Einreichung eines formalen Förderantrags aufgefordert.
Gefördert werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.
Die Fördersätze liegen zwischen 45 % (Unternehmen < 50 Mitarbeiter) und 15 % (Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern).
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW
erhalten haben.
erhalten haben.
Für Einzelvorhaben können Zuschüsse zwischen 20.000 Euro und bis zu 650.000 Euro, für Verbundvorhaben von bis zu 1,3 Mio. Euro gewährt werden.
Weitere Informationen zur Invest-BW-Förderung finden Sie hier.