Invest BW - Innovationsförderung

AKTUELL: Am 19.05.2025 um 10 Uhr gibt es ein Online-Seminar zum Förderaufruf: Anmeldung

Was wird gefördert?

Gefördert werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einschließlich Prozessinnovationen bzw. nicht-technische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.
Gefördert werden Projekte in den zwei Themenfeldern Virtuelle Welten, Digitale Zwillinge, Blockchain und Cybersicherheit sowie Maschinenbau, Robotik, Sicherheit und Verteidigung. Antragsteller können sich auf einen der zwei Bereiche fokussieren, oder beide in einem Innovationsvorhaben kombinieren.
Förderfähig sind Einzelvorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartnern.

Wer wird gefördert?

Einzelvorhaben:
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Verbundvorhaben:
  • Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem/den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig (gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO)
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Invest BW-Förderung erhalten haben, entweder als Einzelvorhaben oder bei Verbundvorhaben als Konsortialführer.

Was sind die Entscheidungskriterien für eine Förderung?

  • Fachlicher Bezug zum aktuell geltenden Förderaufruf – Das Vorhaben soll maßgeblich dazu beitragen, die in diesem Förderaufruf festgelegten Ziele und Anforderungen unter Nr. 3 zu erfüllen.
  • Innovationshöhe – Wesentlich sind z. B. Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz – z. B. Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung).
  • Anreizeffekt – z. B. Der Förderbedarf muss begründet sein. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts – z. B. Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungsperspektive – z. B. Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers absehbar erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten – z. B. Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, überzeugende Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt

In welchem Zeitraum muss ein Projekt umgesetzt werden?

Geförderte Vorhaben müssen innerhalb von 24 Monaten nach Beginn des Vorhabens abgeschlossen sein.
ACHTUNG: Mit den Vorhaben darf frühestens nach Bewilligung der Förderung begonnen werden!

Wie hoch sind Förderung und Förderquoten?

Es können Zuwendungen bis zu 650.000 Euro für Einzelvorhaben, bzw. 1.300.000 Euro für Verbundvorhaben (max. 650.000 Euro pro Verbundpartner) gewährt werden.
Bei Antragstellenden, die auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert werden können, sind Zuschüsse von bis zu 300.000 Euro pro Unternehmen möglich.
Es gelten folgende Förderquoten:
Unternehmensgröße
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro) 45 %
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro) 35 %
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten 25 %
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten 15 %
*Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Welche Kosten werden gefördert?

Gefördert werden Personalkosten. Diese können Unternehmen je nachgewiesenem Personenmonat (entspricht 160 Stunden bei stundenweiser Aufzeichnung) für eigenes, fest angestelltes geltend machen.
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl sind verbundene Unternehmen bzw. ggf. Partnerunternehmen jeweils mit zu berücksichtigen.
Mit den Personalausgaben sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben außer Fremdleistungen abgegolten.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Erste Stufe: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Bis zum 08.07.2025, 13 Uhr, können Unternehmen Projektskizzen über des elektronische Antragsportal des Projektträgers einreichen. Der Umfang sollte 10 Seiten zzgl. Arbeitsplan nicht überschreiten.
Die Projektskizze sollte enthalten:
  • Gesamtziel des Vorhabens
  • Beschreibung des Projektteams
  • Stand der Wissenschaft und Technik bzw. Ausgangssituation
  • Wirtschaftliche Verwertung
  • Schutzrechtslage
  • Ausführliche Beschreibung des Vorhabens
  • Arbeitsplan

Zweite Stufe: Förderantrag und Bewilligungsverfahren

Einreichende von positiv bewerteten Projektskizzen werden aufgefordert, über das Antragsportal einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Frist dafür wird den Antragstellenden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.

Wo gibt es die Antragsunterlagen?

Alle weiteren Informationen, die Förderaufrufe für die Förderung von Einzelvorhaben und Verbundvorhaben, die Verwaltungsvorschrift, FAQs sowie die Antragsunterlagen zur Invest BW-Förderung finden Sie unter