Digitalisierungsfinanzierung Baden-Württemberg

Seit dem 01.Juli 2025 gibt es die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus des Landes Baden-Württemberg nicht mehr. Die Digitalisierungsförderung wurde unter dem Programm “Digitalisierungsfinanzierung” zusammengefasst.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an:
  • kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihre IT-Infrastruktur aufbauen oder modernisieren
  • größere mittelständische Unternehmen (mehrheitlich in Privatbesitz, max. 500 Mio. Euro Gruppenumsatz), die ihre digitalisierten Geschäftsprozesse miteinander vernetzen oder die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz einzelne Prozessschritte oder einen gesamten Prozess automatisiert ausführen lassen wollen

Was wird gefördert?

Gefördert werden:
  • Investitionen in die IT-Infrastruktur
  • Digitalisierung von Produktionsprozessen und Produkten
  • Entwicklung und Implementierung von Strategien und Konzepten
  • Weiterbildungen
ACHTUNG: Alle Vorhaben müssen am Standort Baden-Württemberg durchgeführt werden!

Welche Kosten werden gefördert?

Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittelbedarf.

Wie wird gefördert?

Gefördert wird mittels zinsverbilligter Darlehen. Zusätzlich werden Tilgungszuschüsse gewährt.
Es gibt 3 Förderstufen:
  • Förderstufe 1: Basisdigitalisierung (zinsverbilligtes Darlehen, nur für KMU < 250 Beschäftigte)

    • Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in die IT-Infrastruktur (Hardware, Software, Netzwerke, Cloud)
  • Förderstufe 2: LevelUp-Digitalisierung (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss für KMU, zzgl. ERP-Förderzuschuss)

    • Digitalisierung von betrieblichen Prozessen mit Vernetzung neuen digitalen Produkten oder Dienstleistungen (digitale Transformation)
    • IT-Sicherheit
    • Weiterbildung
  • Förderstufe 3: HighEnd-Digitalisierung (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss für KMU, zzgl. ERP-Förderzuschuss)

    • Große Digitalisierungsvorhaben der Förderstufe 2 (Darlehensbetrag übersteigt 3 % des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe
    • Einsatz von Zukunftstechnologien wie Big Data und KI in der Wertschöpfungskette
In Förderstufe 3 erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen zusätzlichen Tilgungszuschuss aus Mitteln der L-Bank.
Für Vorhaben bis 250.000 Euro in den Förderstufen 2 und 3 erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einmalig einen zusätzlichen Tilgungszuschuss, die „Digitalisierungsprämie“ des Landes.
HINWEIS: Die L-Bank bietet die Digitalisierungsfinanzierung in Zusammenarbeit mit der KfW an. Grundlage ist das KfW-Programm ERP-Förderkredit Digitalisierung. Die Programmbestimmungen entsprechen im Wesentlichen denen des KfW-Programms. Die L-Bank vergünstigt jedoch die attraktiven Konditionen des ERP-Förderkredits Digitalisierung zusätzlich.

Umfang der Finanzierung

  • bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • minimaler Bruttodarlehensbetrag: i. d. R. 25.000 Euro
  • maximaler Bruttodarlehensbetrag:
    • 5 Mio. Euro für KMU
    • bis zu 25 Mio. Euro für Nicht-KMU (Förderstufen 2 und 3)

Laufzeitvarianten

  • 5 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreiem Jahr und Sollzinsbindung für 5 Jahre
  • 7 Jahre mit 0, 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für 7 Jahre
  • 10 Jahre mit 0, 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für 10 Jahre

Konditionenübersicht

Die aktuellen Sollzinssätze und Tilgungszuschüsse finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen

Wo stellt man den Antrag?

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank.

Bis wann können Anträge gestellt werden?

Das Darlehensprogramm ist befristet bis zum 30.06.2027.

Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?