Investitionen baden-württembergischer Unternehmen in Forschung und Entwicklung (FuE) - Was zu tun ist! - IHK-Vorschläge und Forderungen
Aus den Ergebnissen und Schlussfolgerungen der Umfrage, die Sie zusammengefasst hier finden, oder nebenstehend herunterladen können, wurden von den IHKs Vorschläge und Forderungen abgeleitet und mit konkreten Umsetzungsvorschlägen unterlegt, wie die Rahmenbedingungen für unternehmerische Forschung und Entwicklung (FuE) in Baden-Württemberg weiter verbessert werden könnten. Adressat ist die Landespolitik in Baden-Württemberg. Diese sind im folgenden nach en entsprechenden Kapiteln der Umfrage ausgeführt.
1. FuE-Beteiligung
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Kleine Unternehmen müssen weiter im Fokus der Technologieförderung des Landes Baden-Württemberg stehen. Der „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg“ des Landes geht hier in die richtige Richtung.
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Es braucht dringend positive Impulse durch verbesserte Rahmenbedingungen für unternehmerische FuE. Denn aktuell blicken die Unternehmen bei ihren FuE-Investitionen weniger optimistisch in die Zukunft als noch vor einigen Jahren.
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Die nach wie vor bestehende „FuE-Investitionsschere“ bei den kleinen Unternehmen muss weiter geschlossen werden, um brachliegende Innovationspotenziale zu aktivieren. Dazu sollten FuE-Investitionen von Unternehmen noch stärker über Steuern und Abschreibungen gefördert werden, zusätzlich zur bereits bestehenden Projektförderung. Ein Positivbeispiel ist die steuerliche Forschungszulage des Bundes.
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Venture-Capital ist ein wichtiger Baustein der Innovationsfinanzierung. Baden-Württemberg hat dabei im internationalen Vergleich immer noch Nachholbedarf. Es muss weiter daran gearbeitet werden, das Land attraktiver für Ansiedlungen und Investoren zu machen. Dafür sollten Garantie-, Beteiligungs- und Bürgschaftsprogramme von Förderbanken, z. B. MBG, L-Bank, Bürgschaftsbank, weiter ausgebaut und steuerliche „Hindernisse“ für Investitionen in Innovationen abgebaut werden. Beispielsweise könnten weitere Verbesserungen beim steuerlichen Verlustvortrags den Wagniskapitalmarkt beleben. Die Besteuerung von Wagniskapitalfonds sollte so geregelt werden, dass es nicht zu einer Doppelbesteuerung – erst des Fonds und dann noch des Anlegers – kommt. Zudem sollten ansprechende Anlagemöglichkeiten für institutionelle Anleger geschaffen werden.
2. FuE-Förderung
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Die Projektförderung für Innovationen sollte grundsätzlich technologieoffen sein, damit Unternehmen schnell auf Trends und Entwicklungen reagieren können.
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Die Landespolitik sollte sich auf Bundesebene dafür einsetzen, die komplexe und unübersichtliche Projektförderlandschaft durch insgesamt weniger Programme zu vereinfachen, ohne die Breitenwirkung der Förderung zu beschränken. Denn aktuell weist die Förderdatenbank des Bundes für Unternehmen mehr als 200 themenspezifische, und fast 150 themenoffene Programme von Ländern, Bund und EU im Bereich Forschung und Innovation auf.
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Damit noch mehr baden-württembergische Unternehmen von der steuerlichen Forschungszulage des Bundes profitieren können, sollte die Landespolitik mithelfen, diese noch bekannter zu machen.
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Der Zugang zu Förderprogrammen des Landes sollte weiter erleichtert und vereinfacht werden, etwa über einen „One-Stop-Shop“ mit einheitlichen digitalen Verfahren für alle Programme, von der Antragstellung bis zur Abrechnung.
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Der „Beginn auf eigenes Risiko“ sollte Standard für alle Förderprogramme sein, damit Unternehmen nicht zwingend auf eine Bewilligung warten müssen, um starten zu können. Die vorhandenen Landesprogramme sollten hier nachgebessert werden.
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Ein kontinuierliches Einreichen von Förderanträgen sollte festen Stichtagen vorgezogen werden.
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Der bewährte Dreiklang der Projektförderung des Landes (Innovationsgutscheine, Invest BW, Digitalisierungsprämie Plus) sollte technologieoffen verstetigt werden.
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Die Digitalisierungsprämie Plus sollte wieder auf höhere Fördersummen ausgelegt werden (z. B. 7.500 Euro für Projekte bis 25.000 Euro in der Zuschussvariante bzw. 10 % Tilgungszuschuss bis 100.000 Euro in der Darlehensvariante) um die Breitenwirkung bei den kleineren Unternehmen weiter zu erhöhen.
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Förderprogramme müssen finanziell nachfragegerecht ausgestattet werden. Bei höherer Nachfrage als geplant, müssen Aufstockungen schnell möglich sein. Förderunterbrechungen aufgrund ausgeschöpfter Jahresbudgets sind vor allem in der Innovationsförderung zu vermeiden.
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Um Förderunterbrechungen zu minimieren, sollten Förderbudgets flexibler gehandhabt werden, auch zwischen den Ressorts. Ist die Nachfrage bei einem Programm geringer als erwartet, sollten Budgetteile anderen Programm zugeschlagen werden können, bei denen die Nachfrage das Budget übersteigt. So lassen sich Antragsstaus minimieren oder vermeiden und der Anteil an Fördermitteln, der tatsächlich förderwirksam wird, erhöhen.
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Baden-Württemberg sollte durch ein Pilotvorhaben Vorreiter bei der Flexibilisierung von Fördermitteln sein.
3. Externe FuE und Kooperationen
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Die Technologiepolitik des Landes nimmt seit einiger Zeit zur Stärkung von Kooperationen die regionale Skala in den Blick. Das sollte überprüft werden.
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Gute Rahmenbedingungen und Förderung unternehmerischer FuE müssen weiter auf die Unterstützung von Kooperationsprojekten abzielen. Ein gutes Beispiel sind die Innovationsgutscheine des Landes.
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Die Landespolitik sollte sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die steuerliche Forschungszulage des Bundes mehr als bisher auch Anreize für Kooperationen setzt.
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Die Vielfalt der Förder-, Transfer- und Projektlandschaft in Baden-Württemberg bietet Unternehmen viele Potenziale. Gleichzeitig erschwert sie die Orientierung. Es braucht zur Übersicht eine neutrale, vom Land gestützte und nicht gewinnorientierte digitale „Metaplattform“, die im Internet „verstreute“ Informationen über Förderprogramme, Transferakteure und Kooperationsprojekte automatisiert bündelt und aktuell hält. Basis könnte die bereits vorhandene Technologietransferlandkarte 2.0 des Landes, zusammen mit der KI-Verwaltungsanwendung „F13“, sein.
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Reallabore sind eine gute Möglichkeit, zeitlich befristet und räumlich abgegrenzt, Innovationen in einem gelockertem Regulierungsrahmen (Stichwort „Experimentierklausel“) voranzubringen. Zusätzlich wird die Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft gestärkt. Die Landespolitik sollte sich auf Bundesebene für den zügigen Beschluss des Reallaborgesetzes einsetzen. Baden-Württemberg sollte gleichzeitig „Reallabor-Vorreiter“ sein durch pilothafte Einrichtung von Sonderwirtschaftsregionen („regulatory Sandboxes“) mit erleichterten Rahmenbedingungen für FuE-Investitionen, zum Beispiel Steuernachlässe.
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Kooperationen scheitern, weil keine vertragliche Basis gefunden wird, etwa für die Veröffentlichung von Ergebnissen oder für den Umgang mit Schutzrechten. Analog zum „Patent-Coach“ [1] des Landes mit den IHKs, könnte ein neutraler Fachexperte als „Kooperations-Coach“ potenzielle Kooperationspartner bei der Konzeption einer Vertragsbasis unterstützen, oder auch abraten, falls die Gegensätze zu groß sind. Beides spart Zeit.
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Forschung, Lehre und Technologietransfer sind originäre Aufgaben der Hochschulen. Damit die „Säule“ Transfer auf Augenhöhe und effektiv in Richtung Wirtschaft wirken kann, ist eine adäquate Ausstattung mit personellen und finanziellen Kapazitäten nötig.
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Technologietransfer muss sich auch für Hochschulprofessoren und den akademischen Mittelbau lohnen. Hier braucht es passende Anreize, zum Beispiel:
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Einführung eines „Förderaufschlags“ für transferorientierte Graduiertenschulen, bei denen eine bestimmte Anzahl an Projekten von den Doktoranden zusammen mit (kleinen und mittleren) Unternehmen durchgeführt wird.
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Lehrstühle, die eine bestimmte Anzahl ihrer Bachelor- und Masterarbeiten (z. B. 50 %) zusammen in Kooperation mit Unternehmen durchführen, könnten finanziell und/oder auch strukturell „belohnt“ werden, etwa mit personellen Kapazitäten für Kooperationsmanagement.
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Forschungsauszeiten von Professoren könnten als „Bonus“ verlängert werden, wenn diese auf anwendungsnahe Projekte mit Unternehmen abzielen.
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Einführung von Forschungsauszeiten für den akademischen Mittelbau. Eine Voraussetzung könnte die Zusammenarbeit mit Unternehmen sein. Das würde wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kontaktanbahnung zu potenziellen späteren Arbeitgebern unterstützen. Die Unternehmen bekommen Unterstützung und aktuelles Forschungswissen für ihre FuE-Projekte.
[1] Seit 2019 unterstützt das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg über das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg, zusammen mit den baden-württembergischen IHKs, Unternehmen mit individuellem kostenfreiem Coaching bei der Entwicklung von Strategien für ihren Know-how-Schutz und den Umgang mit gewerblichen Schutzrechten (www.patentcoach-bw.de).
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4. FuE-Arten
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Technologiepolitik darf sich nicht auf die Förderung einzelner FuE-Arten beschränken. Es braucht gute Rahmenbedingungen für Innovationen in der Breite. Die Förderung von Innovationen sollte stets technologieoffen sein.
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Die Rahmenbedingungen für Zukäufe von Startups und etablierten Unternehmen für Innovationen und Know-how-Gewinn sollten weiter verbessert werden. Das gilt für regulatorische Vorgaben ebenso wie für steuerliche Aspekte.
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5. Technologien
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Die für die Mehrzahl der Unternehmen wichtigsten Zukunftstechnologien (Energiespeicherung, Cybersecurity, Sensorik, Medizintechnik, Produktionstechnologien, Künstliche Intelligenz, Automatisierungstechnik, Erneuerbare Energien) decken sich gut mit den „Zukunftsbildern“ der Technologiebeauftragten der Wirtschaftsministerin. Die Landespolitik sollte gerade hier die Rahmenbedingungen für Unternehmen in den Blick nehmen, da breite Hebelwirkungen für die Wettbewerbsfähigkeit möglich sind.
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Die Entwicklung von Zukunftsfeldern und -branchen braucht oftmals einen langen Atem. Die Politik unterstützt mit öffentlichen Geldern entsprechende Entwicklungen. Die letztlich gescheiterte Förderung der Solarwirtschaft, oder die abrupte Abschaffung der E-Auto-Förderung sind Beispiele, bei denen öffentliche Mittel weniger erfolgreich gewirkt haben. Ein Grund ist, dass die Förderung wohl zu früh wieder eingestellt wurde. Bei der Entwicklung neuer Märkte braucht es auch von öffentlicher Seite mehr Durchhaltevermögen.
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Der Schutz vor Cyberangriffen ist für viele Unternehmen herausfordernd. Mit dem Cybersicherheitscheck für KMU (Projekt CyberWuP) hat das Land in Zusammenarbeit mit den IHKs ein niederschwelliges Tool zur Sensibilisierung und unkomplizierten Selbsteinschätzung für KMU entwickelt. Es sollte regelmäßig an den aktuellen „Stand der Technik“ angepasst und gezielt auf die Bedürfnisse von KMU weiterentwickelt werden.
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Unternehmen müssen Cybersecurity-Dienstleister und -Kompetenzträger einfach und schnell finden können, nicht erst nach einem Sicherheitsvorfall, sondern auch präventiv. Dafür braucht es eine zentrale, öffentlich zugängliche kostenfreie Anbieter- und Kompetenzdatenbank. Dienstleister und Institutionen sollten sich dort selbst eintragen können, sofern sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
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Mit Catena-X, dem weltweit ersten offenen kollaborativen Datenraum für Automotive, sind bereits heute herstellerunabhängige durchgängige digitale Informationsflüsse entlang vollständiger industrieller Wertschöpfungsketten möglich. Während im Endverbraucher- und Privatkunden-Bereich (B2C) die digitalen Standards der Datenökonomie von den großen Plattformanbietern aus den USA und China dominiert werden, gibt es das im industriellen B2B-Umfeld international noch nicht. Catena-X bietet Baden-Württemberg, Deutschland und Europa die Chance, einen globalen Standard für die industrielle Datenökonomie zu etablieren. Die Potenziale für Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Kreislaufwirtschaft sind enorm. Angesichts der tiefgreifenden Transformation im Automobilsektor, die für die Zukunft der Industrie in Baden-Württemberg entscheidend ist, sollte das Land Catena-X deutlich stärker als bislang unterstützen, auch auf politischer Ebene.
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Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sind globale Schlüsseltechnologien. Mit der KI-Allianz, dem Cyber Valley, dem KI-Park IPAI oder den KI-Exzellenzzentren verfügt Baden-Württemberg bereits über Strukturen mit Strahlkraft. Durch ein noch stärkeres gemeinsames Vorangehen sollte deren Auf- und Ausbau weiter beschleunigt werden. Die langfristige Vision sollte sein, Baden-Württemberg zu einem landesweiten KI-Valley zu entwickeln – durch das koordinierte Zusammenwirken aller Akteure. Dabei gilt es, weitere Forschungsinstitute, Startups und Unternehmen gezielt anzusiedeln, um bestehende Hotspots auszubauen und letztlich eine „kritische Masse“ durch ein „Zusammenwachsen in der Fläche“ zur erreichen.
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Viele Zukunftstechnologien sind branchen- und ressortübergreifend. Das gilt für Energiespeicherung und Sensorik ebenso wie für Cybersecurity und Automatisierungstechnik. Sie werden daher oftmals von unterschiedlichen Ministerien und Einrichtungen der Landesverwaltung aufgegriffen. Für Außenstehende ist es oft schwer zu erkennen, wer landesseitig zuständig ist. Im Sinne von Transparenz, sollten nach Möglichkeit Synergien geschaffen werden und die beteiligten Ressorts ein gemeinsames Vorgehen abstimmen. Auch sollte klar kommuniziert werden, wer erster Ansprechpartner für Unternehmen bei einem Zukunftsthema ist.
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6. Gründe gegen FuE
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Aktivitäten der Landespolitik wie die Entlastungsallianz, mit dem Normenkontrollrat als ein Instrument, sind zu begrüßen und sollten weitergeführt werden. Im Normenkontrollrat engagieren sich auch die baden-württembergischen IHKs in starkem Maße
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Die Politik muss ihre in der Fachkräfteallianz Baden-Württemberg gebündelten Aktivitäten zur Fachkräftegewinnung weiterführen und verstärken, etwa das Standortmarketing über die „THE LÄND“-Kampagne, das Umwerben ausländischer Studierender im Land, die schnellere Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse oder das Matching zwischen Betrieben und ausländischen Fachkräften.
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Mit dem Patentcoaching des Patent- und Markenzentrums Baden-Württemberg bietet das Land, zusammen mit den IHKs seit 2019 ein Praxisformat an, bei dem Unternehmen und Startups unter fachlicher Anleitung kostenfrei individuelle Strategien für den Schutz ihres Know-hows entwickeln können. Denn: Know-how-Schutz heißt nicht immer Patentanmeldung! Das Land muss das Format personell und finanziell fortführen und gemeinsam mit den IHKs noch bekannter machen.
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Für den besseren Zugang zu Fördermitteln sollten Antrags- und Abwicklungsverfahren weiter standardisiert und vereinfacht werden. Unternehmen müssen Förderprogramme vollständig digital abwickeln können. Für alle Landesprogramme sollte es eine einzige Plattform mit einem einheitlichen Verfahren nach dem „One-Stop-Shop“-Prinzip geben. Beispielsweise könnte das ELSTER-Zertifikat einheitlich für digitale Unterschriften genutzt werden. Jedes Unternehmen hat hier bereits einen Zugang und ein Zertifikat als digitale Identität.
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Um den Zugang zu Forschungseinrichtungen für Unternehmen weiter zu vereinfachen, sollten auch wissenschaftsseitig an Hochschulen und Instituten sog. TTM (Technologietransfermanagerinnen und -manager) installiert werden, analog zu den IHK-TTM [2] in der Wirtschaft. Sie sollten Kooperationspotenziale in den Forschungseinrichtungen identifizieren und über die IHK-TTM an Unternehmen kommunizieren und transferieren. Gleichzeitig sollten sie „Andockstelle“ für die IHK-TTM auf Wissenschaftsseite sein.
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Viele Unternehmen tun sich schwer damit, das Potenzial ihrer eigenen Daten zu erkennen und zu nutzen, beispielsweise für neue digitale Geschäftsmodelle. Initiativen wie das Smart Data Solution Center BW (SDSC) bieten hier praktische Unterstützung. Solche Angebote sollten gezielt ausgebaut werden, um Unternehmen noch besser auf dem Weg zur Datenökonomie zu begleiten.
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Für digitale Innovationen und KI-basierte Geschäftsmodelle brauchen Unternehmen umfangreiche und geeignete Daten, etwa für Trainings- und Testzwecke. Die öffentliche Hand verfügt über große Datenbestände und sollte diese verstärkt zugänglich machen, etwa durch gezielte Ausschreibungen für Startups. Ein Fokus könnte auf der Bewältigung und dem Abbau von Bürokratie mit Hilfe von KI liegen.
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Die Landespolitik muss ihre Aktivitäten verstärken, nicht-innovationsaktive Unternehmen für die Bedeutung von Innovationen zu sensibilisieren und zu aktivieren. Grundlage hierfür könnte eine von den (IHK-)TTM erarbeitete Systematik zur Identifikation entsprechender Unternehmen sein.
[2] Die Technologietransfermanagerinnen und -manager (TTM) unterstützen bei einigen IHKs seit 2012 die IHK-Innovationsberaterinnen und -berater beim Technologietransfer. Sie identifizieren Kooperationsbedarfe bei Unternehmen und suchen und vermitteln potenzielle Kooperationspartner für Innovationsprojekte in Wirtschaft und Wissenschaft. Die TTM werden vom Land Baden-Württemberg mit Mitteln aus dem EFRE-Fonds der EU gefördert (https://www.produktentwicklung.ihk.de/produktmarken/ttm-bw/).
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7. FuE im Ausland
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Der Abbau von Bürokratie verbessert die Rahmenbedingungen für unternehmerische FuE direkt und unmittelbar. Grundsätzlich sollte das Motto sein: „Nur regeln, was nötig ist“! Das gilt beispielsweise für Bericht- und Nachweispflichten von Unternehmen. Diese müssen auf ein Maß reduziert werden, welches tatsächlich nötig ist. Sonst werden in den Unternehmen zunehmend Kapazitäten gebunden, die z. B. für Innovationsprojekte fehlen.
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Als Grundsatz sollte bei Verwaltungsabläufen angestrebt werden, die Zahl an beteiligten Verwaltungsstellen und -akteuren so gering wie nötig zu halten, auch in der Innovationsförderung. Prozesse müssen verschlankt und Bearbeitungszeiten verringert werden.
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Die öffentliche Verwaltung muss weiter mit Nachdruck digitalisiert werden. Ziel muss eine digitale Durchgängigkeit sein, etwa durch Softwarestandards und einheitliche Workflows (z. B. automatische Freigaben).
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Bestehende arbeitsrechtliche Regelungen erschweren in vielen EU-Ländern die Mobilität von Fachkräften, insbesondere in jungen, dynamischen Sektoren wie Deep Tech. Startups und innovative Unternehmen benötigen oft die Fähigkeit, schnell Personal aufzubauen und wieder abzubauen, wenn sich technologische Anforderungen oder Geschäftsmodelle ändern – was in vielen EU-Staaten durch zu starre Kündigungsschutzregeln erschwert wird. Die Regulierung sollte so angepasst werden, dass auf beiden Seiten mehr Flexibilität bei der Aufnahme und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen möglich ist – insbesondere in innovativen Wachstumsunternehmen.
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8. FuE-Verlagerung
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Die Attraktivität Baden-Württembergs für unternehmerische FuE muss verbessert werden. Zuvorderst braucht es ein innovationsfreundlicheres Umfeld, denn Angst vor Veränderung und Technologieskepsis schaden dem Innovationsstandort. Die Landespolitik muss weiter positive Aspekte und Chancen neuer Technologien stärker betonen und Vorbehalten in der Gesellschaft entgegenwirken. Das stärkt gleichzeitig das Marktpotenzial für Innovationen.
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Die Landespolitik muss die Entwicklung der FuE-Investitionen baden-württembergischer Unternehmen im Ausland aufmerksam beobachten, mehr denn je auch unter dem Aspekt der Verlagerung. Und zwar über alle Unternehmensgrößen hinweg.
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