FÖRDERMITTEL AKTUELL
2. Innovationswettbewerb „Klimaneutrale Produktion mittels Industrie 4.0“ - Fördermittel für Unternehmen
Was wird gefördert?
Der Wettbewerb soll bei Unternehmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe und der Energiewirtschaft die betriebsinterne Ressourceneffizienz steigern und fossile Energieträger substituieren. So sollen klima- und umweltschonendere Prozesse erreicht werden.
Dafür sollen innovative Industrie 4.0-Lösungen entwickelt und erprobt werden. Optimierungsziele sind:
- Verringerung des Energieverbrauch
- Verringerung des Materialeinsatzes
- Intelligente Abstimmung von Wärmequellen und –senken
- Vermeidung oder Verminderung von Abfällen
- Einsparung von benötigtem Lagerraum oder Transporten (intern, extern)
- Verlängerung der Lebensdauer von Arbeitsmitteln durch vorausschauende + Wartung zur Reduzierung von Ausschuss
- Einsatz von Wasserstoff
Wer wird gefördert?
Unternehmen aus Baden-Württemberg mit bis zu 3.000 Beschäftigten sowie Forschungseinrichtungen mit Standort in Baden-Württemberg.
Wie wird gefördert?
Gefördert in Form nichtrückzahlbarer Zuschüsse werden:
- Einzelvorhaben von Unternehmen mit bis zu 450.000 Euro.
- Konsortialvorhaben von Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit bis zu 900.000 Euro
Förderfähig sind:
- bei Unternehmen: Personalausgaben, Fremdleistungen, pauschaler Gemeinausgabenzuschlag
- bei Forschungseinrichtungen: zusätzlich Material-/Sachausgaben sowie Reiseausgaben
Fördersätze
Der Fördersatz ist abhängig von der Unternehmensgröße:
- <50 Mitarbeiter (kleine Unternehmen): 45 %
- 50 bis <250 Mitarbeiter (mittlere Unternehmen): 35 %
- 250 bis 3.000 Mitarbeiter: 25 %
Bewertungskriterien
Eingereichte Anträge stehen im Wettbewerb und werden u. a. nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Fachlicher Bezug zum Förderaufruf
- Innovationshöhe und Risiken (Kreativität, Wagemut, Pioniercharakter)
- Bezug zu übergreifend vernetzten Produktionssystemen
- Verwertungsperspektive
- Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- Höhe von Einsparpotenzialen
Förderzeitraum
Die Förderung beginnt frühestens am 15. September 2023 und endet spätestens am 31. Dezember 2024.
Stichtag für Anträge
Antragsfrist ist der 04. Juli 2023, 17:00 Uhr
Weitere Infos und Antragsunterlagen
Alle weiteren Informationen zusammen mit den Antragsunterlagen sind unter folgendem Link zu finden:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/klimaneutrale-produktion-mittels-industrie-40-loesungen
Weitere Fördermöglichkeiten für Unternehmen finden Sie unserer Rubrik
“Fördermittel”.