FÖRDERMITTEL AKTUELL

2. Innovationswettbewerb „Klimaneutrale Produktion mittels Industrie 4.0“ - Fördermittel für Unternehmen

Was wird gefördert?

Der Wettbewerb soll bei Unternehmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe und der Energiewirtschaft die betriebsinterne Ressourceneffizienz steigern und fossile Energieträger substituieren. So sollen klima- und umweltschonendere Prozesse erreicht werden.
Dafür sollen innovative Industrie 4.0-Lösungen entwickelt und erprobt werden. Optimierungsziele sind:
  • Verringerung des Energieverbrauch
  • Verringerung des Materialeinsatzes
  • Intelligente Abstimmung von Wärmequellen und –senken
  • Vermeidung oder Verminderung von Abfällen
  • Einsparung von benötigtem Lagerraum oder Transporten (intern, extern)
  • Verlängerung der Lebensdauer von Arbeitsmitteln durch vorausschauende + Wartung zur Reduzierung von Ausschuss
  • Einsatz von Wasserstoff

Wer wird gefördert?

Unternehmen aus Baden-Württemberg mit bis zu 3.000 Beschäftigten sowie Forschungseinrichtungen mit Standort in Baden-Württemberg.

Wie wird gefördert?

Gefördert in Form nichtrückzahlbarer Zuschüsse werden:
  • Einzelvorhaben von Unternehmen mit bis zu 450.000 Euro.
  • Konsortialvorhaben von Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit bis zu 900.000 Euro
Förderfähig sind:
  • bei Unternehmen: Personalausgaben, Fremdleistungen, pauschaler Gemeinausgabenzuschlag
  • bei Forschungseinrichtungen: zusätzlich Material-/Sachausgaben sowie Reiseausgaben

Fördersätze

Der Fördersatz ist abhängig von der Unternehmensgröße:
  • <50 Mitarbeiter (kleine Unternehmen): 45 %
  • 50 bis <250 Mitarbeiter (mittlere Unternehmen): 35 %
  • 250 bis 3.000 Mitarbeiter: 25 %

Bewertungskriterien

Eingereichte Anträge stehen im Wettbewerb und werden u. a. nach den folgenden Kriterien bewertet:
  • Fachlicher Bezug zum Förderaufruf
  • Innovationshöhe und Risiken (Kreativität, Wagemut, Pioniercharakter)
  • Bezug zu übergreifend vernetzten Produktionssystemen
  • Verwertungsperspektive
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz
  • Höhe von Einsparpotenzialen

Förderzeitraum

Die Förderung beginnt frühestens am 15. September 2023 und endet spätestens am 31. Dezember 2024.

Stichtag für Anträge

Antragsfrist ist der 04. Juli 2023, 17:00 Uhr

Weitere Infos und Antragsunterlagen

Alle weiteren Informationen zusammen mit den Antragsunterlagen sind unter folgendem Link zu finden:  https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/klimaneutrale-produktion-mittels-industrie-40-loesungen

Weitere Fördermöglichkeiten für Unternehmen finden Sie unserer Rubrik “Fördermittel”.