GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE AKTUELL
Europäisches Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht am 1. Juni gestartet
Das am 1. Juni in Kraft getretene Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht sind die Bausteine, die das bestehende zentralisierte europäische Patenterteilungssystem ergänzen und stärken. Sie bieten eine kosteneffiziente Option für Patentschutz und Streitregelung in ganz Europa.
Das Einheitspatent ermöglicht es, mit Stellung eines einzigen Antrags beim Europäischen Patentamt EPA Patentschutz in bis zu 25 EU-Mitgliedstaaten zu erhalten. Ziel ist ein einfacheres und kosteneffizienteres Verfahren für Anmelder.
Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein von den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten errichtetes internationales Gericht, das für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit sowohl von Einheitspatenten als auch von europäischen Patenten zuständig ist; damit sind keine kostspieligen parallelen Klagen in mehreren Ländern mehr erforderlich, die Rechtssicherheit wird aus EPA-Sicht erhöht.
Die wichtigsten Informationen für Unternehmen haben wir in einem zum Einheitspatent zusammengefasst.
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