Erklärung zur Barrierefreiheit


Der BWIHK ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.produktenwticklung.ihk.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
 

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Die Internetseite www.produktentwicklung.ihk.de  wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die Webseite befindet sich aktuell in einer Neustrukturierung in Bezug auf Gestaltung, Design, Nutzerführung und Inhalte. Es werden im Zuge der ständigen Weiterentwicklung alle technischen Voraussetzungen für eine barrierefreie Website geschaffen. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Alternativtexte von Bildern, Linktexte in Textinhalten und Beschreibungen von Verlinkungen werden aussagekräftig erweitert bzw. mit Kontext versehen. Zusätzliche redaktionelle Anpassungen und Neuformatierungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.

PDF-Dokumente, Formulare und Publikationen

PDF-Dokumente, Formulare und Publikationen stehen teilweise nicht barrierefrei oder barrierearm zum Download zur Verfügung. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten, Formularen und Fachpublikationen bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen. Insbesondere Inhalte von Dritten, PDF-Dokumente im Bereich länderübergreifender Vorgaben oder Richtlinien stehen teilweise nicht barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung.

Videos

Eingebetteten Videos sind teilweise veröffentlicht in Video-Plattformen. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen.

Unverhältnismäßige Belastung

Die Inhalte dieser Website sind mit Stand dieser Erklärung bisher noch nicht vollständig barrierefrei. Im Einzelfall kann von einer barrierefreien Gestaltung abgesehen werden, soweit diese zu einer unverhältnismäßigen Belastung führt. Diese Unverhältnismäßigkeit wird im Artikel 5 Absätze 2 und 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 sowie im § 10 Absatz 2 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-BGG Ba-Wü) beschrieben. Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Wir sind jedoch bemüht, die nicht barrierefreien Inhalte Schritt für Schritt umzustellen bzw. in eine besser verständliche Variante zu überführen. So finden u.a. fortlaufende Optimierungen an vor allem älteren PDF-Dokumenten und anderen als Download verfügbaren Dokumententypen statt. Diese sind entweder selbst erstellt oder stammen von anderen Quellen, insbesondere im Bereich länderübergreifender Vorgaben oder Richtlinien. Für die Mitglieder des BWIHK e. V.  sowie Netzwerkpartner aus Politik und Verwaltung ist die Internetseite www.produktentwicklung.ihk.de Multiplikator und Informationsquelle zugleich. Sehr häufig werden wir gebeten, Nachrichten und/oder Dokumente weiterzuverbreiten. Nicht immer genügen diese Unterlagen jedoch den Anforderungen der Barrierefreiheit, und in den meisten Fällen können sie durch uns auch nicht nachbearbeitet werden. Da es uns wichtig ist, aktuelle Informationen auch so zeitnah wie möglich weiterzugeben, bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei sind. Wir sind bemüht, so oft wie möglich auf barrierefreie Versionen zu verlinken bzw. diese direkt zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.10.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Verbesserungen beziehungsweise Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich direkt unter der untenstehenden E-Mail an uns wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung der Korrekturwünsche und Vorschläge. Für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eingehenden Mitteilungen ist die Kommunikationsabteilung zuständig:
Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.V.
Jägerstraße 40
70174 Stuttgart
Telefon 0711 / 22 55 00 60
Telefax 0711 / 22 55 00 77
E-Mail info@bw.ihk.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie obenstehend im Abschnitt “Rückmeldung und Kontaktangaben” dieser Erklärung. Falls der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner: 0711/279-3358, Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten: 0711/279-3360, Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart, 0711/279-3366, Poststelle@bfbmb.bwl.de.
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Eine Liste der Beauftragten der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg mit Kontaktdaten können Sie über die Website des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg aufrufen.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.